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Kosten

Folgende Gerichtsgebühren sind von der Antrag stellenden bzw. klagenden Partei fallweise zu entrichten:

Ordentlicher Ehenichtigkeitsprozess I. Instanz: 200,00 Euro

Bestätigung durch die II. Instanz: 50,00 Euro

Ordentlicher Ehenichtigkeitsprozess II. Instanz: 200,00 Euro

Ordentlicher Ehenichtigkeitsprozess III. Instanz: Gebühren vom jeweiligen Gericht abhängig

Urkundenverfahren: 50,00 Euro

Privilegium-Paulinum-Verfahren: 50,00 Euro

Privilegium-Petrinum-Verfahren: in der Regel insgesamt 300,00 Euro

Nichtvollzugsverfahren (Inkonsummationsverfahren): in der Regel insgesamt 600,00 Euro

Hinzu können weitere Kosten, z. B. Honorarkosten von Gutachtern, kommen.
Bei Nachweis der Bedürftigkeit können die Gerichtsgebühren und die weiteren Kosten im Einzelfall ganz oder teilweise von der Gerichtskasse übernommen werden.