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Häufig gestellte Fragen

Folgende Fragen werden uns immer wieder gestellt:

Dauer des Verfahrens?

Ein Ehenichtigkeitsverfahren dauert im Durchschnitt in der ersten Instanz ein Jahr, in der zweiten Instanz ein halbes Jahr.

Schutz der Privatsphäre?

Nur die beiden Parteien haben das Recht, Einsicht in die Akten zu nehmen. Das Verfahren läuft unter strenger Geheimhaltung ab.

Auslöschen der Vergangenheit?

Die Kirche will die gemeinsame Geschichte des Paares nicht ungeschehen machen, sondern nur feststellen, ob die Eheschließung gültig zustande gekommen ist oder nicht.

Ehelichkeit der Kinder?

Die Kinder, die aus nichtigen Ehen hervorgegangen sind, gelten nach wie vor als ehelich. Sie wurden nämlich zu einer Zeit geboren, zu der die Ungültigkeit der Ehe noch nicht festgestellt war.