Sonstige Verfahren
Jeder, der sich im Zusammenhang mit dem kirchlichen Leben in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, kann das kirchliche Gericht anrufen, etwa bei Ehrverletzungen bzw. Verleumdungen oder bei finanziellen Streitigkeiten (auch zwischen kirchlichen juristischen Personen). Näheres sollte in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
Das kirchliche Gericht kann vom Diözesanbischof auch mit der Durchführung von Strafverfahren sowie mit Erhebungen im Rahmen von Seligsprechungsverfahren betraut werden.