Das Offizialat ist als kirchliches Gericht für die kirchliche Rechtsprechung zuständig, die sich insbesondere auf Eheprozesse, aber auch auf Verfahren anderer Art bezieht. Der Bischof ist der oberste Richter in der Diözese. Zur Ausübung der richterlichen Gewalt bestellt er einen Stellvertreter, den "Gerichtsvikar" oder "Judizialvikar", in Deutschland meist "Offizial" genannt.