Kosten
Folgende Gerichtsgebühren sind von der Antrag stellenden bzw. klagenden Partei fallweise zu entrichten:
Ordentlicher Ehenichtigkeitsprozess I. Instanz: 200,00 Euro
Bestätigung durch die II. Instanz: 50,00 Euro
Ordentlicher Ehenichtigkeitsprozess II. Instanz: 200,00 Euro
Ordentlicher Ehenichtigkeitsprozess III. Instanz: Gebühren vom jeweiligen Gericht abhängig
Urkundenverfahren: 50,00 Euro
Privilegium-Paulinum-Verfahren: 50,00 Euro
Privilegium-Petrinum-Verfahren: in der Regel insgesamt 300,00 Euro
Nichtvollzugsverfahren (Inkonsummationsverfahren): in der Regel insgesamt 600,00 Euro
Hinzu können weitere Kosten, z. B. Honorarkosten von Gutachtern, kommen.
Bei Nachweis der Bedürftigkeit können die Gerichtsgebühren und die weiteren Kosten im Einzelfall ganz oder teilweise von der Gerichtskasse übernommen werden.