Wie in jeder Diözese so gibt es auch im Bistum Eichstätt ein kirchliches Gericht (in Deutschland „Offizialat“ oder „Konsistorium“ genannt). Das kirchliche Gericht ist ausschließlich für die kirchliche Rechtsprechung zuständig, die sich insbesondere auf Eheprozesse, aber auch auf Verfahren anderer Art bezieht.
Der Bischof ist der oberste Richter in der Diözese. Zur Ausübung der richterlichen Gewalt bestellt er einen Stellvertreter, den „Gerichtsvikar“ oder „Judizialvikar“, in Deutschland meist „Offizial“ genannt. Dem Gerichtsvikar stehen der stellvertretende Gerichtsvikar, in Deutschland meist „Vizeoffizial“ genannt, und kirchliche Richter zur Seite. Die Entscheidungen werden in der Regel durch ein Kollegium von drei Richtern gefällt.
Die kirchliche Gerichtsbarkeit verfügt über eine eigene Prozessordnung. Sie dient dazu, allen Beteiligten rechtliches Gehör zu schenken und auf nachprüfbare Weise zur Wahrheitsfindung und damit zu einem gerechten Urteil zu gelangen.